Komplett dürfen wir Ihnen bei der Schadenabwicklung nicht helfen (das untersagt das Rechtsdienstleistungsgesetz). Alles, was wir für Sie tun können und dürfen, übernehmen wir gerne für Sie:
– Selbstverständlich reparieren wir Ihr Fahrzeug.
– Wir können einen Gutachter für Sie bestellen.
– Wir nehmen Kontakt mit der Versicherung auf.
– Wenn möglich rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.
– Sie bekommen von uns einen Ersatzwagen.
Lassen Sie sich bei einem Unfall von uns helfen.